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Bereit für die neue EU-Batterieverordnung

Von der Herstellerpflicht bis zum Batteriepass: Compliance klar, vollständig und zuverlässig

EU-Batterieverordnung – Anforderungen, Pflichten und Umsetzung mit VRI

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) bringt weitreichende Veränderungen für alle Unternehmen mit sich, die Batterien entwickeln, fertigen oder in Verkehr bringen. 

Die neue Verordnung mag komplex sein – aber sie muss kein Risiko für Ihr Unternehmen darstellen. Entscheidend ist, frühzeitig die Herstellerrolle zu klären, die richtigen Pflichten abzuleiten und die technischen Anforderungen vollständig zu dokumentieren. VRI sorgt dafür, dass Sie jederzeit rechtskonform handeln, haftungssicher aufgestellt sind und alle Nachweise für Marktüberwachungsbehörden sauber geführt werden.
 

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EU-Batterieverordnung 2023/1542

Welches Ziel hat die neue Batterieverordnung?

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) zielt darauf ab, einheitliche, verbindliche Vorgaben für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit von Batterien im EU-Binnenmarkt zu schaffen.

Kernpunkte sind die Einführung eines digitalen Batteriepasses, strengere Kennzeichnungs- und Recyclinganforderungen sowie umfassende Nachweis- und Dokumentationspflichten. Kurz: Die Verordnung setzt technische, ökologische und informationelle Mindeststandards, um Verbraucherschutz, Kreislaufwirtschaft und Markttransparenz zu stärken.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die Batterien entwickeln, fertigen oder in Verkehr bringen, stehen vor deutlich erweiterten Pflichten: Sie müssen Produkte kategorisieren, umfangreiche technische Nachweise führen, konforme Kennzeichnungen bereitstellen und digitale Produktinformationen (Batteriepass) vorhalten. 

Für Hersteller, Importeure und OEM-Partner heißt das: 
Mehr Dokumentationsaufwand, klare Verantwortlichkeiten und häufig Anpassungen in Entwicklung, Produktion und Supply-Chain-Prozessen. Gleichzeitig bietet die Verordnung Chancen — etwa durch verbesserte Marktzugänge und Wettbewerbsvorteile für diejenigen, die Compliance frühzeitig und effizient umsetzen.

Was regelt die neue EU-Batterieverordnung?

Die neue Batterieverordnung (EU 2023/1542) ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und schafft erstmals ein europaweit einheitliches, direkt geltendes Regelwerk für alle Batterietypen. Die EU-Batterieregulierung umfasst klare Vorgaben zu Nachhaltigkeit, Sicherheit, Leistungsanforderungen, Kennzeichnung, Rücknahme und Recyclingquoten – unabhängig davon, ob es sich um Geräte-, Industrie-, Fahrzeug- oder leichte Transportbatterien handelt.

Ein zentrales Element ist die Einführung des digitalen Batteriepasses, über den technische Daten, Inhaltsstoffe, Recyclinginformationen und die EU-Konformitätserklärung künftig transparent und digital abrufbar sind. Damit stärkt die Verordnung die Rückverfolgbarkeit und schafft mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Der digitale Batteriepass kommt – Transparenz wird Pflicht

Ein zentrales Element der neuen EU-Batterieverordnung ist der digitale Batteriepass. Ab Februar 2027 wird er für Industrie-, Antriebs- und Leichttransportbatterien verpflichtend und muss über einen QR-Code direkt am Produkt abrufbar sein.

Der Batteriepass enthält unter anderem:

  • technische Daten und Batteriekennwerte
  • Angaben zu Inhaltsstoffen und Materialherkunft
  • Nachhaltigkeitsinformationen (z. B. CO₂-Fußabdruck)
  • Entsorgungs- und Recyclinghinweise
  • die EU-Konformitätserklärung
     

Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle Informationen vollständig, aktuell und digital verfügbar sind – mit klaren Prozessen und strukturierten Daten. VRI unterstützt Sie bei der normkonformen Aufbereitung und digitalen Bereitstellung aller Batteriepass-relevanten Inhalte.
 

Welche Pflichten haben Hersteller laut EU-Batterieverordnung?

Die EU-Batterieverordnung definiert klar, welche Pflichten Hersteller von Batterien erfüllen müssen – und wer im rechtlichen Sinne überhaupt als Hersteller gilt. Diese Vorgaben bilden die Grundlage für alle Batterieverordnung-Anforderungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus.

Als Hersteller gilt, wer eine Batterie unter eigenem Namen in der EU in Verkehr bringt – unabhängig davon, ob die Produktion selbst erfolgt oder ausgelagert ist. Wird die Batterie importiert, gilt der Importeur als Hersteller. Entscheidend ist also die Marken- bzw. Vertriebsverantwortung.

Wird eine Batterie unter der Marke eines Kunden vertrieben, trägt der Kunde die Herstellerverantwortung. Dennoch müssen sämtliche regulatorischen Vorgaben erfüllt werden. In solchen OEM-Szenarien übernehmen spezialisierte Fertigungspartner wie VRI oft große Teile der technischen Umsetzung, etwa:

  • Einstufung und Kategorisierung der Batterie
  • Bereitstellung technischer Daten und Prüfberichte
  • Unterstützung bei Registrierung, Kennzeichnung und Dokumentation


So bleibt die Verantwortlichkeit beim Kunden, die fachliche Umsetzung jedoch in Expertenhand.

Hersteller müssen nachweisen können, dass jede Batterie die Anforderungen der EU-Batterieverordnung erfüllt. Dazu gehören u. a.:

  • technische Prüfberichte
  • Konformitätsunterlagen
  • Sicherheits- und Leistungsnachweise
  • Kennzeichnungs- und Recyclinginformationen
  • die vollständige technische Produktakte


Diese Dokumentation muss mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Die Pflichten enden nicht mit dem Inverkehrbringen. Die Verordnung definiert Verantwortungen über die gesamte Lebensdauer, inklusive:

  • Marktüberwachung
  • Rücknahme- und Recyclingpflichten
  • Aktualisierung von Produkt- und Sicherheitsinformationen
  • Nachweisen zu Nachhaltigkeit und Materialeinsatz
  • laufender Anpassung an neue regulatorische Vorgaben


Damit macht die Verordnung deutlich: Hersteller tragen die volle Verantwortung für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Konformität – von der ersten Entwicklung bis zum Ende der Produktlebenszeit.
 

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So setzt VRI die EU-Batterieverordnung für seine Kunden um

Damit Unternehmen die komplexen Anforderungen der EU-Batterieverordnung sicher erfüllen, hat VRI einen klar strukturierten, vollständig dokumentierten Prozess entwickelt. Dieser umfasst alle Schritte – von der ersten Einstufung über die Konformität gemäß Batterieverordnung bis hin zur langfristigen Marktüberwachung. Kunden profitieren dabei von hoher Rechtssicherheit, einem effizienten Ablauf und verlässlicher technischer Expertise.

Zu Beginn wird eindeutig geklärt, wer im Sinne der Verordnung als Hersteller gilt – VRI selbst oder der Kunde (OEM-Szenario).

  • Prüfen unter welchem Namen die Batterie in Verkehr gebracht wird
  • Ableiten der regulatorischen Pflichten
  • Sicherstellen, dass alle Dokumentations- und Nachweispflichten korrekt zugeordnet sind


Diese Klärung ist die Grundlage für alle folgenden Schritte und definiert, wer welche Verantwortung trägt.

Jede Batterie wird anschließend der richtigen Produktkategorie zugeordnet, z. B.:

  • Gerätebatterie
  • Industriebatterie (unter/über 2 kWh)
  • Fahrzeugbatterie
  • Leichttransportbatterie (z. B. E-Bike, Gartengeräte)


Die korrekte Einstufung bestimmt, welche Pflichten und Anforderungen gelten – etwa Kennzeichnung, Leistungsnachweise oder Rücknahmevorgaben.
 

Im nächsten Schritt erfolgt die Konformitätsbewertung gemäß Batterieverordnung.
Auf Basis der Selbsterklärung nach Artikel 74 ff. werden alle technischen und regulatorischen Anforderungen geprüft:

  • chemische Zusammensetzung und Materialgrenzen
  • Sicherheits- und Leistungsanforderungen (z. B. UN 38.3, IEC-Normen)
  • Nachhaltigkeits- und Recyclingvorgaben
  • Kennzeichnung und Informationspflichten


Die interne Qualitätssicherung dokumentiert alle Ergebnisse vollständig und erstellt eine nachvollziehbare Konformitätsakte.
 

Nach der technischen Freigabe wird das Etikett erstellt und geprüft. Dieses umfasst:

  • QR-Code mit Zugang zu digitalen Produktinformationen
  • Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
  • Kennzeichnungen für Pb / Cd / Hg
  • Herstellerangaben (VRI oder Kundenmarke)
  • Kapazitäts- und Systemangaben


Alle Vorgaben der EU-Batterieverordnung werden hinsichtlich Lesbarkeit, Format und Haltbarkeit erfüllt.

Nach Abschluss der Konformitätsprüfung erstellt VRI die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity):

  • vollständige Produkt- und Herstellerangaben
  • alle angewandten Richtlinien und Normen
  • Unterschrift der verantwortlichen Person
  • Bereitstellung der DoC in allen EU-Amtssprachen
  • digitale Verfügbarkeit über den QR-Code


Damit erhalten Kunden eine formal und rechtssicher geprüfte Bestätigung für jede Batterie.

Abschließend wird eine vollständige Produktakte archiviert – mindestens zehn Jahre lang. 
Diese umfasst:

  • Kategorisierung
  • Prüf- und Testberichte
  • Etikettenfreigaben
  • Konformitätsunterlagen
  • EU-Konformitätserklärungen
  • Parallel überwacht die Compliance-Abteilung laufend:
  • Gesetzesänderungen
  • Rückmeldungen aus dem Markt
  • Rücknahme- und Recyclingdaten


Bei Änderungen wird die Produktakte aktualisiert, sodass jede Batterie dauerhaft den geltenden Vorgaben entspricht.
 

Sicherheit, Klarheit und Compliance aus einer Hand

Damit Sie die Vorgaben der EU-Batterieverordnung sicher und effizient erfüllen können, brauchen Sie klare Strukturen und verlässliche Expertise. VRI liefert beides.

Mit einem klar strukturierten Prozess, tiefem Verständnis für Normen und wiederholbaren Compliance-Workflows begleiten wir Sie von der ersten Kategorisierung bis zur vollständigen Konformitätserklärung – und bleiben auch nach der Markteinführung Ihr verlässlicher Partner.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Batterien alle Anforderungen der EU-Batterieverordnung erfüllen?

Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Steffen Weller

Vertriebsleiter – Sales Director

Mail: Steffen.Weller@vri-gmbh.de

Fax: +49 7961 9 22 88 88