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Akkupack-Konfektionierung mit Lithium-Ionen-Zellen – konform zur EU-Batterieverordnung 2023/1542 bei VRI Akkupack-Konfektionierung mit Lithium-Ionen-Zellen – konform zur EU-Batterieverordnung 2023/1542 bei VRI
Bereit für die neue EU-Batterieverordnung
Von der Herstellerpflicht bis zum Batteriepass: Compliance klar, vollständig und zuverlässig

EU-Batterieverordnung – Anforderungen, Pflichten und Umsetzung mit VRI

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) bringt weitreichende Veränderungen für alle Unternehmen mit sich, die Batterien entwickeln, fertigen oder in Verkehr bringen. 

Die neue Verordnung mag komplex sein – aber sie muss kein Risiko für Ihr Unternehmen darstellen. Entscheidend ist, frühzeitig die Herstellerrolle zu klären, die richtigen Pflichten abzuleiten und die technischen Anforderungen vollständig zu dokumentieren. VRI sorgt dafür, dass Sie jederzeit rechtskonform handeln, haftungssicher aufgestellt sind und alle Nachweise für Marktüberwachungsbehörden sauber geführt werden.
 

Batterieberatung Industrie – Beratung zur neuen Batterieverordnung und Konformität bei VRI Batterieberatung Industrie – Beratung zur neuen Batterieverordnung und Konformität bei VRI
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EU-Batterieverordnung 2023/1542

Welches Ziel hat die neue Batterieverordnung?

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) zielt darauf ab, einheitliche, verbindliche Vorgaben für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit von Batterien im EU-Binnenmarkt zu schaffen.

Kernpunkte sind die Einführung eines digitalen Batteriepasses, strengere Kennzeichnungs- und Recyclinganforderungen sowie umfassende Nachweis- und Dokumentationspflichten. Kurz: Die Verordnung setzt technische, ökologische und informationelle Mindeststandards, um Verbraucherschutz, Kreislaufwirtschaft und Markttransparenz zu stärken.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Batterieconsulting – Batterieverordnung Anforderungen und Batteriepass für Hersteller und OEM Batterieconsulting – Batterieverordnung Anforderungen und Batteriepass für Hersteller und OEM

Unternehmen, die Batterien entwickeln, fertigen oder in Verkehr bringen, stehen vor deutlich erweiterten Pflichten: Sie müssen Produkte kategorisieren, umfangreiche technische Nachweise führen, konforme Kennzeichnungen bereitstellen und digitale Produktinformationen (Batteriepass) vorhalten. 

Für Hersteller, Importeure und OEM-Partner heißt das: 
Mehr Dokumentationsaufwand, klare Verantwortlichkeiten und häufig Anpassungen in Entwicklung, Produktion und Supply-Chain-Prozessen. Gleichzeitig bietet die Verordnung Chancen — etwa durch verbesserte Marktzugänge und Wettbewerbsvorteile für diejenigen, die Compliance frühzeitig und effizient umsetzen.

Was regelt die neue EU-Batterieverordnung?

Die neue Batterieverordnung (EU 2023/1542) ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und schafft erstmals ein europaweit einheitliches, direkt geltendes Regelwerk für alle Batterietypen. Die EU-Batterieregulierung umfasst klare Vorgaben zu Nachhaltigkeit, Sicherheit, Leistungsanforderungen, Kennzeichnung, Rücknahme und Recyclingquoten – unabhängig davon, ob es sich um Geräte-, Industrie-, Fahrzeug- oder leichte Transportbatterien handelt.

Ein zentrales Element ist die Einführung des digitalen Batteriepasses, über den technische Daten, Inhaltsstoffe, Recyclinginformationen und die EU-Konformitätserklärung künftig transparent und digital abrufbar sind. Damit stärkt die Verordnung die Rückverfolgbarkeit und schafft mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Der digitale Batteriepass kommt – Transparenz wird Pflicht

Ein zentrales Element der neuen EU-Batterieverordnung ist der digitale Batteriepass. Ab Februar 2027 wird er für Industrie-, Antriebs- und Leichttransportbatterien verpflichtend und muss über einen QR-Code direkt am Produkt abrufbar sein.

Der Batteriepass enthält unter anderem:

  • technische Daten und Batteriekennwerte
  • Angaben zu Inhaltsstoffen und Materialherkunft
  • Nachhaltigkeitsinformationen (z. B. CO₂-Fußabdruck)
  • Entsorgungs- und Recyclinghinweise
  • die EU-Konformitätserklärung
     

Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle Informationen vollständig, aktuell und digital verfügbar sind – mit klaren Prozessen und strukturierten Daten. VRI unterstützt Sie bei der normkonformen Aufbereitung und digitalen Bereitstellung aller Batteriepass-relevanten Inhalte.
 

Batteriepass Anforderungen – digitale Produktdaten und Konformität Batterieverordnung bei VRI Batteriepass Anforderungen – digitale Produktdaten und Konformität Batterieverordnung bei VRI

Welche Pflichten haben Hersteller laut EU-Batterieverordnung?

Die EU-Batterieverordnung definiert klar, welche Pflichten Hersteller von Batterien erfüllen müssen – und wer im rechtlichen Sinne überhaupt als Hersteller gilt. Diese Vorgaben bilden die Grundlage für alle Batterieverordnung-Anforderungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus.

Als Hersteller gilt, wer eine Batterie unter eigenem Namen in der EU in Verkehr bringt – unabhängig davon, ob die Produktion selbst erfolgt oder ausgelagert ist. Wird die Batterie importiert, gilt der Importeur als Hersteller. Entscheidend ist also die Marken- bzw. Vertriebsverantwortung.

Wird eine Batterie unter der Marke eines Kunden vertrieben, trägt der Kunde die Herstellerverantwortung. Dennoch müssen sämtliche regulatorischen Vorgaben erfüllt werden. In solchen OEM-Szenarien übernehmen spezialisierte Fertigungspartner wie VRI oft große Teile der technischen Umsetzung, etwa:

  • Einstufung und Kategorisierung der Batterie
  • Bereitstellung technischer Daten und Prüfberichte
  • Unterstützung bei Registrierung, Kennzeichnung und Dokumentation


So bleibt die Verantwortlichkeit beim Kunden, die fachliche Umsetzung jedoch in Expertenhand.

Hersteller müssen nachweisen können, dass jede Batterie die Anforderungen der EU-Batterieverordnung erfüllt. Dazu gehören u. a.:

  • technische Prüfberichte
  • Konformitätsunterlagen
  • Sicherheits- und Leistungsnachweise
  • Kennzeichnungs- und Recyclinginformationen
  • die vollständige technische Produktakte


Diese Dokumentation muss mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Die Pflichten enden nicht mit dem Inverkehrbringen. Die Verordnung definiert Verantwortungen über die gesamte Lebensdauer, inklusive:

  • Marktüberwachung
  • Rücknahme- und Recyclingpflichten
  • Aktualisierung von Produkt- und Sicherheitsinformationen
  • Nachweisen zu Nachhaltigkeit und Materialeinsatz
  • laufender Anpassung an neue regulatorische Vorgaben


Damit macht die Verordnung deutlich: Hersteller tragen die volle Verantwortung für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Konformität – von der ersten Entwicklung bis zum Ende der Produktlebenszeit.
 

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Kennzeichnung und Batteriepass: Was sich ab 2026 ändert

Die Kennzeichnungs- und Informationspflichten der EU-Batterieverordnung greifen in gestaffelten Stichtagen. Für Erzeuger sind zwei Termine entscheidend.

Sie folgen allerdings unterschiedlichen Regeln.

Allgemeines Etikett: Termin an Durchführungsrechtsakt gekoppelt

Die Pflichten nach Artikel 13 Absatz 1 bis 3 gelten zum 18. August 2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts nach Artikel 13 Absatz 10 — maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt.

Stand 14. August 2026: Dieser Durchführungsrechtsakt ist bislang nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Ein Entwurf liegt seit dem 15. Dezember 2025 vor. Der Anwendungsbeginn verschiebt sich damit voraussichtlich auf 18 Monate nach dessen Inkrafttreten. Wir verfolgen den Stand laufend und stellen um, sobald der Rechtsakt in Kraft tritt.

Inhaltlich verlangt das allgemeine Etikett nach Anhang VI Teil A: Erzeuger, Batteriekategorie, Batterieidentifikation, Erzeugungsort und -datum, Gewicht, Kapazität, chemische Zusammensetzung sowie das geeignete Feuerlöschmittel. Hinzu kommen zwei Deklarationspflichten: enthaltene gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Cadmium und Blei sowie kritische Rohstoffe ab mehr als 0,1 Prozent Massenanteil. Für Gerätebatterien gelten zusätzlich die Kapazitätsangabe bei wiederaufladbaren Batterien sowie bei nicht wiederaufladbaren die Angabe „nicht wiederaufladbar" mit durchschnittlicher Mindestbetriebsdauer.

18. Februar 2027: QR-Code — dieser Termin steht fest

Zum 18. Februar 2027 wird der QR-Code am Produkt verpflichtend. Anders als das allgemeine Etikett trägt dieser Termin keine Vorbehaltsklausel; er gilt unabhängig vom Durchführungsrechtsakt.

Das Ziel des Codes hängt von der Batteriekategorie ab: Bei Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV), Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien führt er zum digitalen Batteriepass. Bei allen übrigen Batterien, darunter Gerätebatterien und Industriebatterien bis 2 kWh, verweist er auf die Kennzeichnungsangaben, die EU-Konformitätserklärung und die Informationen zum Umgang mit Altbatterien. Bei Starterbatterien führt er zusätzlich auf die aus Abfällen wiedergewonnenen Mengen an Kobalt, Blei, Lithium und Nickel.

So setzt VRI die EU-Batterieverordnung für seine Kunden um

Damit Unternehmen die komplexen Anforderungen der EU-Batterieverordnung sicher erfüllen, hat VRI einen klar strukturierten, vollständig dokumentierten Prozess entwickelt. Dieser umfasst alle Schritte – von der ersten Einstufung über die Konformität gemäß Batterieverordnung bis hin zur langfristigen Marktüberwachung. Kunden profitieren dabei von hoher Rechtssicherheit, einem effizienten Ablauf und verlässlicher technischer Expertise.

Zu Beginn wird eindeutig geklärt, wer im Sinne der Verordnung als Hersteller gilt – VRI selbst oder der Kunde (OEM-Szenario).

  • Prüfen unter welchem Namen die Batterie in Verkehr gebracht wird
  • Ableiten der regulatorischen Pflichten
  • Sicherstellen, dass alle Dokumentations- und Nachweispflichten korrekt zugeordnet sind


Diese Klärung ist die Grundlage für alle folgenden Schritte und definiert, wer welche Verantwortung trägt.

Jede Batterie wird anschließend der richtigen Produktkategorie zugeordnet, z. B.:

  • Gerätebatterie
  • Industriebatterie (unter/über 2 kWh)
  • Fahrzeugbatterie
  • Leichttransportbatterie (z. B. E-Bike, Gartengeräte)


Die korrekte Einstufung bestimmt, welche Pflichten und Anforderungen gelten – etwa Kennzeichnung, Leistungsnachweise oder Rücknahmevorgaben.
 

Im nächsten Schritt erfolgt die Konformitätsbewertung gemäß Batterieverordnung.
Auf Basis der Selbsterklärung nach Artikel 74 ff. werden alle technischen und regulatorischen Anforderungen geprüft:

  • chemische Zusammensetzung und Materialgrenzen
  • Sicherheits- und Leistungsanforderungen (z. B. UN 38.3, IEC-Normen)
  • Nachhaltigkeits- und Recyclingvorgaben
  • Kennzeichnung und Informationspflichten


Die interne Qualitätssicherung dokumentiert alle Ergebnisse vollständig und erstellt eine nachvollziehbare Konformitätsakte.
 

Nach der technischen Freigabe wird das Etikett erstellt und geprüft. Dieses umfasst:

  • QR-Code mit Zugang zu digitalen Produktinformationen
  • Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
  • Kennzeichnungen für Pb / Cd / Hg
  • Herstellerangaben (VRI oder Kundenmarke)
  • Kapazitäts- und Systemangaben


Alle Vorgaben der EU-Batterieverordnung werden hinsichtlich Lesbarkeit, Format und Haltbarkeit erfüllt.

Nach Abschluss der Konformitätsprüfung erstellt VRI die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity):

  • vollständige Produkt- und Herstellerangaben
  • alle angewandten Richtlinien und Normen
  • Unterschrift der verantwortlichen Person
  • Bereitstellung der DoC in allen EU-Amtssprachen
  • digitale Verfügbarkeit über den QR-Code


Damit erhalten Kunden eine formal und rechtssicher geprüfte Bestätigung für jede Batterie.

Abschließend wird eine vollständige Produktakte archiviert – mindestens zehn Jahre lang. 
Diese umfasst:

  • Kategorisierung
  • Prüf- und Testberichte
  • Etikettenfreigaben
  • Konformitätsunterlagen
  • EU-Konformitätserklärungen
  • Parallel überwacht die Compliance-Abteilung laufend:
  • Gesetzesänderungen
  • Rückmeldungen aus dem Markt
  • Rücknahme- und Recyclingdaten


Bei Änderungen wird die Produktakte aktualisiert, sodass jede Batterie dauerhaft den geltenden Vorgaben entspricht.
 

Sicherheit, Klarheit und Compliance aus einer Hand

Damit Sie die Vorgaben der EU-Batterieverordnung sicher und effizient erfüllen können, brauchen Sie klare Strukturen und verlässliche Expertise. VRI liefert beides.

Mit einem klar strukturierten Prozess, tiefem Verständnis für Normen und wiederholbaren Compliance-Workflows begleiten wir Sie von der ersten Kategorisierung bis zur vollständigen Konformitätserklärung – und bleiben auch nach der Markteinführung Ihr verlässlicher Partner.

Offizielle Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen sowie den vollständigen Gesetzestext der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 finden Sie im offiziellen EUR-Lex-Portal der Europäischen Union:

Zur offiziellen EU-Batterieverordnung im EUR-Lex Portal

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Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Steffen Weller

Vertriebsleiter / Sales Director

Mail: Steffen.Weller@vri-gmbh.de

Fax: +49 7961 9 22 88 88