China beendet Steuerbefreiung für Lithium-Ionen-Batterien
Verbrauchsteuer ab 1. September 2026 – Natrium-Ionen- und Festkörperbatterien bleiben befreit.
China hebt die seit 2015 geltende Befreiung von der Verbrauchsteuer (Consumption Tax) für Lithium-Ionen-Batterien auf. Das Finanzministerium, die Zollverwaltung und die staatliche Steuerverwaltung haben die Anpassung am 17. Juli 2026 gemeinsam bekanntgegeben.
Betroffene Produkte und Steuersätze
Ab dem 1. September 2026 gilt ein Satz von 2 % auf der Herstellungs- bzw. Importstufe. Ein Jahr später, zum 1. September 2027, steigt der Satz auf 4 %. Betroffen sind:
- Lithium-Ionen-Batterien
- Lithium-Primärbatterien
- quecksilberfreie Primärbatterien
- Nickel-Metallhydrid-Batterien
- Vanadium-Redox-Flow-Batterien
Für Photovoltaik-Zellen gilt ein eigener Zeitplan: 2 % ab April 2027, 4 % ab April 2028.
Ausnahmen für neue Technologien
Vom 1. September 2026 bis zum 31. Dezember 2028 bleiben Natrium-Ionen-Batterien, Festkörperbatterien und Brennstoffzellen von der Verbrauchsteuer befreit. Gleiches gilt für Perowskit-, Tandem- und Galliumarsenid-Zellen im Photovoltaik-Bereich.
Hintergrund
China erhebt seit Februar 2015 eine Verbrauchsteuer von 4 % auf Batterien. Lithium-Ionen-Batterien, NiMH-Batterien, Solarzellen und Brennstoffzellen waren damals ausgenommen worden, um Energieeinsparung und Umweltschutz zu fördern. Diese elfjährige Ausnahmeregelung endet nun. Beobachter werten die Anpassung als bewusste Lenkungswirkung: Etablierte Technologien werden besteuert, die nächste Zellgeneration wird steuerlich begünstigt.
Bedeutung für europäische Batteriehersteller
Die Steuer greift auf der chinesischen Herstellungs- und Importstufe. Da die chinesische Verbrauchsteuer beim Export in der Regel nicht erstattet wird, ist mit einem Durchschlagen auf die FOB-Preise chinesischer Zellhersteller zu rechnen – ab September 2026 in der Größenordnung von bis zu 2 %, ab September 2027 bis zu 4 %.
Für Unternehmen mit laufenden Rahmenverträgen oder Serienkalkulationen empfiehlt sich:
- Rückfrage bei den Zelllieferanten, ob und ab wann die Steuer in Angebotspreise eingerechnet wird
- Prüfung bestehender Preisbindungen und Preisgleitklauseln
- Bewertung, ob Abrufe vor dem 1. September 2026 wirtschaftlich sinnvoll sind
- mittelfristig: Berücksichtigung der Steuerbefreiung für Natrium-Ionen- und Festkörperzellen in der Technologiebewertung